Oft besteht ein großer Unterschied zwischen dem Gesamtwillen und dem Gemeinwillen16 • Er zielt nur auf das Gemeininteresse17 , der andere auf das Einzelinteresse und ist nur die Summe der Einzelinteressen. Zieht man davon die Extreme ab"' die sich gegenseitig aufheben, so bleibt als Summe der Diffe~ renZen der Gemeinwille übrig. Wenn bei der Beschlußfassung des hinreichend unterrichteten Volkes die Bürger keinerlei Verbindung untereinander hätten, so ergäbe die große Zahl immer den Gemeinwillen, und der Beschluß wäre Immer richtig. Wenn sich aber auf Kosten der Gemeinschaft Klüngel und Parteien bilden, dann wird aus dem Willen eines jeden dieser Verbände in bezug auf seine Mitglieder ein Gemeinwille und in bezug auf den Staat ein Sonderwille.